Private Haftpflichtversicherung
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Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt.
Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze - §823 BGB.
Einen allumfassenden Vertrag gibt es nicht. Die unterschiedlichen Bereiche bzw. deren Risiken sind jeweils separat zu versichern.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie im Privatbereich vor Schäden des Alltags.
Haftpflichtversicherungen im Vergleich
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