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Das Beamtendarlehen - Kredit für Beamte
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Beamten-Darlehen kurz zusammengefasst.
Was ist eigentlich ein Beamtendarlehen bzw. Beamtenkredit? Ein Beamten-Darlehen ist eigentlich eine beliehene Lebens-Versicherung. Sie schließen also eine Lebens-Versicherung ab und selbige wird in Höhe der Versicherungs-Summe beliehen. Sie zahlen über die gesamte Laufzeit also die Versicherungs-Prämie + Zinsen. Getilgt wird das Darlehen bei Ablauf der Versicherung.
Sie können jederzeit während der Vertragslaufzeit Teiltilgungen leisten. Somit sinkt Ihr Zinsaufwand natürlich entsprechend der geleisteten Zahlung. Im Fall der Teiltilgungen wird sich also nur der Zinsanteil am monatlichen Gesamt-Aufwand reduzieren. Der Beitrag für die Lebens-Versicherung und die Versicherungssumme bleiben gleich. Die Rest-Auszahlung aus der Ablauf-Leistung erhöht sich natürlich um den vorher getilgten Betrag. Die Mindest-Höhe für eine Teil-Tilgung beträgt 2.500 Euro. Eine Vorfälligkeits-Entschädigung fällt nicht an.
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Was geschiet aber mit dem Darlehen beim Tod des Darlehens-Nehmers? Das Beamten-Darlehen ist über die Lebens-Versicherung abgedeckt. Falls der Darlehens-Nehmer innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt, wird das Beamten-Darlehen über die Lebens-Versicherung getilgt. Die eventuellen Überschüsse aus der Lebens-Versicherung werden an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Eine vorzeitige Kündigung ist auch jederzeit möglich, jedoch nicht immer ratsam. Die vorzeitige Kündigung kann unter Umständen steuerliche Nachteile in Bezug auf die Ausschüttung der Gewinn-Anteile mit sich bringen. Sie sollten, bevor Sie sich für eine vorzeitige Kündigung entscheiden, auf jedem Fall einen Steuerberater konsultieren, der Ihnen über die jeweils zum Zeitpunkt der Vertrags-Auflösung gültigen steuergesetzlichen Regelungen wichtige Informationen mitteilen kann.
Was die Zinsentwicklung angeht, da haben Sie sich keine Sorgen zu machen. Der bei Vertrags-Abschluss vereinbarte Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass es keine Zinserhöhungen, aber auch keine Zinssenkungen geben wird.
Wir haben aber noch nichts über die Gewinnbeteiligungen gesagt. Die angegebene Gewinn-Beteiligung aus der Lebens-Versicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschafts-Jahr. Diese Gewinn-Dividenden sind jedoch nicht auf weitere Wirtschafts-Jahre übertragbar, sondern werden nach jedem abgeschlossenen Wirtschafts-Jahr im Bundes-Anzeiger veröffentlicht und Ihnen auf Wunsch mitgeteilt. Der monatliche Lebensversicherungs-Beitrag ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hierzu sollten Sie aber bitte die Steuerpolitik der Bundesregierung verfolgen und Ihren Steuerberater nach den aktuellen Richtlinien des Steuer-Rechts in Bezug auf die Absetzung von Lebens-Versicherungen in Verbindung mit der Absicherung von speziellen Darlehen und Krediten befragen.
Bei Bedarf können Sie den Bezugsberechtigten auch jederzeit ändern, da Sie als Darlehensnehmer gleichzeitig auch der Antragsteller der Lebens-Versicherung sind.
Quelle: schnell-kredit.info (Oliver Balk)
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